Unterricht ab 10.1.2022
Ab 10.1. gelten die folgenden Bestimmungen:
Testungen
- In KW2 werden am MO, DI und MI Antigentests und am MI ein PCR-Test durchgeführt.
- Ab 17.1. werden für alle geimpften und ungeimpften Schüler*innen montags ein Antigentest, dienstags und donnerstags ein Spül-PCR-Test durchgeführt. Nähere Informationen sind unter https://www.bmbwf.gv.at/Themen/schule/beratung/corona/allesspuelt.html zu finden.
Maskenpflicht
- Es besteht Maskenpflicht für alle Schüler*innen im gesamten Schulgebäude, auch in den Klassen (zumindest Mund-Nasen-Schutz in der Unterstufe, FFP2-Maske in der Oberstufe)
- KEINE Maskenpflicht im Freien (aufgrund des kontrollierten Settings an Schulen: bestehendes Testmanagement und hohe Impfquote in Schulen)
Vorgangsweise bei Infektionsfällen in einer Klasse und beim Kontaktpersonenmanagement
- Es gibt keine Unterscheidung zwischen K1 und K2 mehr.
- Tritt ein Infektionsfall in einer Klasse auf, so werden die anderen Schüler*innen an den folgenden fünf Schultagen täglich mit einem Antigen-Schnelltest getestet.
- Treten binnen drei Tagen zwei oder mehr Infektionsfälle in einer Klasse auf, so wird für die gesamte Klasse Distance-Learning (befristet auf fünf Kalendertage) angeordnet.
- Wer FFP-2 Maske bzw. in der Sekundarstufe I MNS trägt oder „geboostert“ ist, ist keine Kontaktperson mehr und wird nicht abgesondert. Bei Kindern, die noch keine Booster-Impfung erhalten können, gilt auch die 2. Impfung.
- Positiv getestete Personen können sich nach 5 Tagen mittels PCR-Test „freitesten“. Dies gilt unabhängig von der Virusvariante.
Die Regelung mit der Erlaubnis zum Fernbleiben vom Präsenzunterricht (Entschuldigung durch Eltern, kein ärztliches Attest) bleibt aufrecht.