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Informationen zum Schulbetrieb bis zum Schulschluss und Ausblick 2022/23

  • Die Testpflicht entfällt für alle, unabhängig vom jeweiligen Impfstatus.
  • Eine Maskenpflicht besteht ausschließlich für Personen mit Verkehrsbeschränkung.
  • Bei gehäuften COVID-Fällen am Schulstandort können laut § 7 C-SchVO Antigentests durchgeführt, Maskenpflicht kurzfristig verordnet und ortsungebundener Unterricht für maximal fünf Kalendertage über die Bildungsdirektion beantragt werden.
  • Sämtliche Übergangsregelungen die Beurteilung betreffend wurden aufgehoben. Für das Aufsteigen in die nächste Schulstufe ist § 25 SchUG wieder in Kraft.
  • Seitens des BMBWF wird eine COVID-19-Schulverordnung 2022/23 vorbereitet. Bekannt ist nur, dass es keine fächerbezogenen Einschränkungen mehr geben soll.
  • Mehrtägige Schulveranstaltungen können für das kommende Schuljahr geplant werden, wobei eine Risikoanalyse unter Berücksichtigung der Gegebenheiten am Zielort durchzuführen ist.